Mühlen

Das Geschlecht tritt erstmals in der Mitte des 16. Jahrhunderts mit Friedrich Müller in Coldlitz in Sachsen auf. Dessen Sohn Friedrich wurde als „Choldicensis" 1588 Bürger von Leipzig. Dessen Sohn Hans Jakob Müller übersiedelte 1618 nach Frankfurt, erwarb 1619 das Bürgerrecht, wurde 1629 in die Gesellschaft Frauenstein aufgenommen und schloß drei Ehen mit Töchtern aus Familien des Hauses Limpurg. Johann Hieronymus Müller, dessen Sohn aus 1. Ehe, erhielt eine Bestätigung des Adels („Wiedererhebung") und Wappens (mit Änderung) und der Zugehörigkeit zu dem Niederlausitzer Adelsgeschlecht v. Mühlen durch Kaiser Leopold I. als „v. Mühlen" (Wien 20. 3. 1683), starb aber fünf Monate später ledigen Standes. Philipp Jacob Müller, dann v. Mühlen (gest. 1759, ledig) wurde 1733 ins Haus Limpurg aufgenommen. Zusammen mit seinem Vetter, dem Generalmajor Johann Jakob Müller (gest. 1763), der sich seit 1733/40 „v. Mühlen" nannte und 1753 das Rittergut Kauern erworben hatte, traf er mit Angehörigen der Niederlausitzer Familie v. Mühlen eine Übereinkunft wegen einheitlicher Mappenführung (Kauern 15. 2. 1754). 1797 wurde Ferdinand v. Mühlen (gest. 1852) ins Haus Limpurg aufgenommen. Dessen Ehe blieb kinderlos. In Anbetracht seiner großen Verdienste um die Ganerbschaft und das Cronstettenstift wurde 1847 dessen Neffe Friedrich v. Mühlen (gest. 1871) ins Haus Limpurg aufgenommen. Aufnahme in den niederländischen Adelsstand für Carl Philipp v. Mühlen (18. 4. 1828). Anerkennung des Freiherrnstandes und Eintragung in die Personalmatrikel des nicht begüterten Erbadels des Königreichs Württemberg für Gustav Frhrn. V. Mühlen (Stuttgart 24.10. 1914).

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